Lieferbedingungen

Lieferung und Gefahrenübergang

·                     1. Wir liefern auf Gefahr des Käufers ab unserem Lager Hamburg. Die Gefahr geht auf den Käufer über mit der Übergabe des Liefergegenstandes an  den Spediteur oder den Frachtführer oder sonst zur Ausführung bestimmte Person, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers, und zwar auch dann, wenn wir mit eigenen Leuten den Versand vornehmen.

 

·                     2. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers oder aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, verzögert, so geht mit der Mitteilung der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Käufer über.

 

·                     3. Teillieferungen sind zulässig.

 

·                     4. Ist eine bestimmte Lieferfrist vereinbart, so beginnt diese nach Eingang der vom Käufer beizubringenden Unterlagen. Außerdem gelten die von uns genannten Termine und Fristen nur annährend, es sei denn, wir bestätigen einen Auftragausdrücklich als Fixgeschäft.

 

·                     5. In Fällen höherer Gewalt und von uns nicht zu vertretenden Behinderungen, z.B. bei Arbeitseinstellungen, Arbeitsunfällen, Beschaffungsschwierigkeiten, Lieferung- und Leistungsverzug von Zulieferern, behördlichen Eingriffen u.s.w verlängern sich Termine und Fristen angemessen. Dem Käufer steht in diesen Fällen das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. Er hat jedoch die bis dahin angefallenen Arbeiten, Kosten und Materialien zu vergüten.

 

·                     6. Bei Überschreiten des angegebenen Liefertermins in anderen Fällen kann der Käufer nur zurücktreten, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist in schriftlicher Form. Soweit von uns Teillieferungen erbracht worden sind, ist das Rücktrittsrecht des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für ihn kein Interesse. Wenn der Käufer nach erfolgloser Fristsetzung wegen einer Verzögerung der Lieferung. die infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns zu vertreten ist, Erfüllung verlangt und ihm zusätzlich Schaden erwächst, so ist er berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0.5 % im ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der in Folge der Verspätung nicht rechtzeitig oder vertragsgemäß genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

 

Stand: Januar 2005 

 

 

·         Der Versand erfolgt versichert bei Artikeln mit einen Gewicht von über 40 Kg erfolgt der Versand per Spedition.

·         Die Versandkosten setzen sich aus Gewicht, Maßen sowie Verpackungsmaterial zusammen.

·         Die Versandkosten sind bei jedem Artikel eingetragen.

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